web&more Teilnahmebedingungen

1. Was ist web&more ?
1.1. Die Stadtwerke Wörgl GmbH (im Folgenden kurz „Stadtwerke" genannt) betreibt das web&more Programm (im Folgenden kurz „web&more" genannt).

1.2. web&more belohnt Ihre Treue als Kunde der Stadtwerke. web&more ist ein Prämienprogramm, bei dem Sie durch den Bezug von Waren und Dienstleistungen der Stadtwerke sowie durch Vermittlung neuer Kunden an die Stadtwerke Bonuspunkte sammeln können. Die gesammelten Bonuspunkte können von Ihnen gegen äußerst attraktive Preise eingetauscht werden.


2. Was gilt für die Teilnahme an web&more ?

2.1. Für die Teilnahme an web&more gelten die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Mit der Anmeldung zu web&more erkennen Sie diese an.

2.2. Für den Bezug der Waren und Dienstleistungen der Stadtwerke gelten nicht die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen, sondern ausschließlich die für die jeweiligen Waren und Dienstleistungen bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke.


3. Wer kann teilnehmen ?

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, sofern die betreffende Person als Privatkunde entweder bereits Internetdienstleistungen der Stadtwerke bezieht oder gleichzeitig mit Teilnahme an web&more Privatkunde von Internetdienstleistungen der Stadtwerke wird. Als Privatkunden gelten die Kunden der Stadtwerke, die jene Internetdienstleistungen beziehen, die unter www.woerglweb.at unter der Rubrik wörglweb privat angeführt sind. Die Teilnahme ist kostenlos.


4. Wie kann ich teilnehmen ?

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anmeldung bei web&more mittels Registrierung im Kundenportal unter www.woerglweb.at


5. Wofür gibt es Bonuspunkte ?

5.1. Sie erhalten von den Stadtwerken Bonuspunkte für den Bezug jener Waren und Dienstleistungen, die an web&more teilnehmen (im Folgenden kurz „teilnehmende Waren" genannt).

Weiters erhalten Sie Bonuspunkte für die erfolgreiche Vermittlung neuer Internetkunden an die Stadtwerke. Ein Kunde gilt nur dann als neu, wenn dieser bislang noch nie Internetkunde der Stadtwerke war.

5.2. Die teilnehmenden Waren sowie die Anzahl der Bonuspunkte, die Sie für den Bezug dieser Waren sowie für die erfolgreiche Vermittlung neuer Internetkunden (einschließlich allfälliger Bedingungen für einen Vermittlungserfolg) erhalten, werden von den Stadtwerken in Kommunikationsmedien, wie etwa im Internet unter www.woerglweb.at, in Zeitungen, Drucksorten und dergleichen angekündigt. Die Auswahl der Kommunikationsmedien obliegt dabei den Stadtwerken.

Maßgeblich für den Katalog der teilnehmenden Waren sowie die Anzahl der Bonuspunkte, die Sie für den Bezug dieser Waren sowie für die erfolgreiche Vermittlung neuer Internetkunden erhalten, ist die zum Zeitpunkt des Warenbezugs bzw. der Vermittlung von den Stadtwerken in Kommunikationsmedien zuletzt veröffentlichte Ankündigung.

5.3. Sie erhalten ausschließlich für jene Waren und Dienstleistungen der Stadtwerke Bonuspunkte, für die von den Stadtwerken der Erhalt von Bonuspunkten ausdrücklich in Kommunikationsmedien angekündigt wurde. Gleiches gilt für die Vermittlung neuer Internetkunden an die Stadtwerke.

5.4. Die Stadtwerke behalten sich vor, den Katalog der teilnehmenden Waren zu erweitern oder einzuschränken. Weiters behalten sich die Stadtwerke vor, die Anzahl der Punkte, die Ihnen für den Bezug der teilnehmenden Waren gutgeschrieben werden abzuändern. Gleiches gilt für die Vermittlung neuer Internetkunden an die Stadtwerke.

5.5. Die Änderungen des Katalogs der teilnehmenden Waren oder der gewährten Bonuspunkte gelten ab jenem Zeitpunkt, an dem diese Änderungen von den Stadtwerken in Kommunikationsmedien, wie etwa im Internet unter www.woerglweb.at erstmals veröffentlicht wurden. Gleiches gilt für Änderungen betreffend die Vermittlung neuer Internetkunden an die Stadtwerke. Die Auswahl der Kommunikationsmedien obliegt dabei den Stadtwerken.


6. Wann werden meine Bonuspunkte gutgeschrieben ?

6.1. Die Bonuspunkte werden Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben, sobald Ihre Zahlung für den Bezug der teilnehmenden Waren vollständig bei den Stadtwerken eingelangt ist.

6.2. Sofern es, aus welchem Grund immer, zu einer Rückerstattung der geleisteten Zahlung an Sie kommt, werden die gutgeschriebenen Bonuspunkte von Ihrem Konto wieder abgezogen.

6.3. Bonuspunkte für die Vermittlung neuer Internetkunden werden gutgeschrieben, sobald zwischen den Stadtwerken und dem von Ihnen vermittelten Kunden ein Vertragsverhältnis erfolgreich zustande gekommen ist.

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass allfällige Bedingungen für einen Vermittlungserfolg (siehe Punkt 5.2.) nicht eingetreten sind - wie beispielsweise eine bestimmte Mindestlaufzeit des abgeschlossenen Vertrages - so werden die gutgeschriebenen Bonuspunkte von Ihrem Konto wieder abgezogen.


7. Wo sehe ich meinen aktuellen Punktestand ?

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie ein eigenes Kundenkonto mit Ihren Logindaten auf der Webseite www.woerglweb.at. Auf dieser Webseite können Sie Ihren aktuellen Bonuspunktestand abrufen. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Punktestandes sind innerhalb von 14 Tagen, bezogen auf den Punktestand zu einem bestimmten Datum, geltend zu machen.


8. Wie lange habe ich Zeit, die Bonuspunkte einzutauschen ?

8.1. Die Bonuspunkte haben eine Gültigkeit von 2 Jahren. Werden die Punkte nicht innerhalb von 2 Jahren gegen Prämien eingetauscht, so verfallen diese automatisch.

8.2. Diese Frist beginnt ab Gutschrift der Punkte auf Ihrem Kundenkonto.


9. Was bekomme ich für meine Bonuspunkte ?

9.1. Die Stadtwerke gewähren Ihnen gegen Einlösung von Bonuspunkten, die auf Ihrem Kundenkonto zum Zeitpunkt der Einlösung gutgeschrieben sind, Prämien.

9.2. Die Einlösung Ihrer Bonuspunkte ist ausschließlich gegen Prämien möglich, die von den Stadtwerken hiefür ausdrücklich angekündigt wurden. Insbesondere ist eine Barablöse nicht möglich.

9.3. Bei der Einlösung werden jene Bonuspunkte zuerst eingelöst, die zuerst auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben wurden.

9.4. Die Art der Prämien sowie die Anzahl der gegen den Erhalt einer bestimmten Prämie einzulösenden Bonuspunkte werden von den Stadtwerken in Kommunikationsmedien, wie etwa im Internet unter www.woerglweb.at, in Zeitungen, Drucksorten und dergleichen angekündigt. Die Auswahl der Kommunikationsmedien obliegt dabei den Stadtwerken.

Maßgeblich für die Art der zu gewährenden Prämie sowie die Anzahl der gegen den Erhalt einer bestimmten Prämie einzulösenden Bonuspunkte, ist die zum Zeitpunkt der Einlösung der Bonuspunkte von den Stadtwerken in Kommunikationsmedien zuletzt veröffentlichte Ankündigung.

9.5. Die Stadtwerke behalten sich vor, die Ankündigungen der Prämien sowie die Anzahl der gegen den Erhalt einer bestimmten Prämie einzulösenden Bonuspunkte zu ändern. Die Änderungen gelten ab jenem Zeitpunkt, an dem diese Änderungen von den Stadtwerken in Kommunikationsmedien, wie etwa im Internet unter www.woerglweb.at erstmals veröffentlicht wurden. Gleiches gilt für Änderungen betreffend die Vermittlung neuer Internetkunden an die Stadtwerke. Die Auswahl der Kommunikationsmedien obliegt den Stadtwerken.


10. Kann ich die Bonuspunkte auf jemanden anderen übertragen ?

Die Übertragung der Bonuspunkte, die auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben sind, auf einen Dritten ist nicht möglich.


11. In welchem Umfang haften die Stadtwerke ?

Die Stadtwerke haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle von Personenschäden haften die Stadtwerke auch für leichte Fahrlässigkeit.


12. Wie kann meine Teilnahme an web&more aufgelöst werden ?

12.1. Die Teilnahme an web&more kann von Ihnen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und Angabe von Gründen schriftlich gegenüber den Stadtwerken aufgekündigt werden.

12.2. Die Stadtwerke sind berechtigt, Ihre Teilnahme an web&more unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen zum Monatsende schriftlich aufzukündigen.

12.3. Im Falle der Kündigung haben Sie 3 Monate Zeit, Ihre zum Zeitpunkt dem Wirksamwerden der Kündigung auf Ihrem Kundenkonto gutgeschriebenen Bonuspunkte gegen Prämien einzulösen. Nicht eingelöste Punkte verfallen nach Ablauf dieser Frist.

12.4. Im Falle eines wichtigen Grundes, wie etwa einer Verletzung dieser Teilnahmebedingungen oder der versuchten Erschleichung von Bonuspunkten oder Prämien sind die Stadtwerke berechtigt, die Teilnahme mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Im Falle der Auflösung der Teilnahme aus wichtigem Grund verfallen Ihre zum Zeitpunkt dem Wirksamwerden der Auslösung auf Ihrem Kundenkonto gutgeschriebenen Bonuspunkte.


13. Wie können diese Teilnahmebedingungen geändert werden ?

13.1. Die Stadtwerke sind berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Dazu werden die Stadtwerke Sie von der Änderung der Teilnahmebedingungen verständigen und Sie darauf hinweisen, wo die neuen Teilnahmebedingungen erhältlich sind oder, nach Ermessen der Stadtwerke, Ihnen die geänderten Teilnahmebedingungen übersenden.

13.2. Soweit Sie nicht ausdrücklich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Verständigung über die Änderung der Teilnahmebedingungen Widerspruch erheben, erklären Sie Ihr Einverständnis zu den neuen Teilnahmebedingungen. Die Stadtwerke werden Sie anlässlich der Veränderungsmitteilung auf die Bedeutung Ihres Schweigens zusätzlich hinweisen.


14. Welches Recht gilt ?

Es gilt österreichisches Recht.


Wörgl, im März 2011 

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